AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Präambel
Die AppArranger AG, mit Sitz an der Lerchenfeldstrasse 3, 9014 St. Gallen, (nachfolgend “AppArranger” genannt), bietet Softwarelösungen und Softwaretools (nachfolgend “SOFTWARE” genannt) an, die es Dienstleistungsanbietern (nachfolgend TERMINANBIETER) und deren Konsumenten (nachfolgend TERMINBUCHER genannt) ermöglichen, Termine onlinebasiert zu vereinbaren und zu verwalten. AppArranger stellt diese SOFTWARE den TERMINANBIETERN und TERMINBUCHERN (nachfolgend gemeinsam “KUNDEN” genannt) zur Verfügung.
Alle Rechte an der SOFTWARE liegen bei AppArranger. Durch die Installation und/oder Nutzung der SOFTWARE kommt zwischen den KUNDEN (als Lizenznehmer) und AppArranger (als Lizenzgeber) ein Softwarelizenzvertrag zustande.
Die TERMINANBIETER zahlen AppArranger pro Buchung, d.h. pro Terminvereinbarung, eine pauschale Gebühr. Für die TERMINBUCHER ist die Nutzung unentgeltlich.
Die KUNDEN erklären sich mit den nachfolgenden Vertragsbestimmungen einverstanden.
2. Geltungsbereich
Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen sind die Nutzungsrechte an der online zur Nutzung bzw. zum Download zur Verfügung gestellten SOFTWARE.
Diese Nutzungsbedingungen gelten sowohl für die gebührenpflichtige Nutzung durch die TERMINANBIETER wie auch für die unentgeltliche Nutzung durch die TERMINBUCHER.
3. Vertragsgegenstand und Leistungen von AppArranger gegenüber TERMINBUCHERN
AppArranger stellt dem TERMINBUCHER die SOFTWARE in Form einer kostenfreien Mobile App zur Verfügung, mit deren Hilfe er Termine bei unterschiedlichen TERMINANBIETERN buchen und verwalten kann. Zur Nutzung der SOFTWARE muss der TERMINBUCHER lediglich eine Erstanmeldung (sog. Registrierung) in der Mobile App durchführen.
AppArranger behält sich das Recht vor, die unentgeltlich bereitgestellte SOFTWARE sowohl als Mobile App (für TERMINBUCHER) zu modifizieren oder die zur Verfügungstellung einzustellen.
4. Vertragsgegenstand und Leistungen von AppArranger gegenüber TERMINANBIETER
AppArranger erbringt dem TERMINANBIETER folgende Leistungen:
- eine entgeltliche Terminbuchungslösung via WebApplikation
- Supportleistungen durch AppArranger oder einen AppArranger Partner-Support
- die für die Vertragsdauer erforderlichen Nutzungsrechte
AppArranger stellt dem TERMINANBIETER eine gebührenpflichtige SOFTWARE in Form einer WebApp zur Terminbuchungsverwaltung zur Verfügung, über welche er die gesamte Terminbuchung und Terminverwaltung abwickeln kann. Der Umfang aller enthaltenen Funktionen und Komponenten der jeweils aktuellen Version der SOFTWARE sind der Webseite www.apparranger.com zu entnehmen.
5. Vertragsabschluss
Die Nutzung der SOFTWARE mittels Mobile App erfordert die Einrichtung eines Nutzer-Accounts durch den TERMINBUCHER.
Die Nutzung der SOFTWARE mittels WebApp erfordert die Einrichtung eines Nutzer-Accounts durch den TERMINANBIETER. Dies erfordert Angaben der Firma, der Branche, der Dienstleistungen, des Landes, Vor- und Nachnamen der Mitarbeiter, E-Mail Adressen und Passwörter. E-Mail Adressen und Passwörter dienen zugleich als Zugangsdaten des TERMINANBIETERS und aller mittels WebApp registrierten Mitarbeiter.
Der TERMINANBIETER und der TERMINBUCHER erklären sich durch Nutzung bzw. Download der SOFTWARE mit den Nutzungsbedingungen einverstanden. AppArranger nimmt den Vertrag durch Freischaltung des Accounts, bzw. durch die Bereitstellung des Zuganges zur jeweiligen WebApp an. Erst hierdurch kommt der Vertrag zwischen KUNDEN und AppArranger zustande. AppArranger ist zur Annahme des KUNDEN und damit zum Vertragsabschluss nicht verpflichtet.
6. Abrechnung und Gebühren für TERMINANBIETER
6.1. Zahlungsmöglichkeiten
- Der TERMINANBIETER begleicht zu zahlende Leistungen direkt und unkompliziert über eine Payment Funktion in der WebApp. Dabei stehen dem TERMINANBIETER unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
- Nebst den gängigen Zahlungsmöglichkeiten hat der TERMINANBIETER die Möglichkeit, AppArranger Credits zu erwerben und diese als Zahlungsmittel einzusetzen.
- Ein AppArranger Credit entspricht dem Wert von CHF 1.- bzw. dem Wert von EUR 1.- für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Für den Erwerb von Credits ist keine Obergrenze festgesetzt.
6.2. Abrechnungsdetails, Kosten und Fälligkeit
Abrechnungsdetails, die Höhe und die Fälligkeit von zu zahlenden Leistungen für gebuchte Termine via SOFTWARE von AppArranger bemessen sich wie folgt.
- Die Rechnungsstellung wird im Billing Bereich der WebApp ausgewiesen und erfolgt monatlich im Nachhinein mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungsstellungsdatum.
- Die von AppArranger in Rechnung gestellten Gebühren betragen CHF 1.- (zzgl. MwSt.) (bzw. EUR 1.- (zzgl. MwSt.) in den restlichen EU Ländern) oder 1 (in Worten: ein) AppArranger Credit pro erfolge Buchung zwischen TERMINBUCHER und TEMRINANBIETER über die AppArranger SOFTWARE.
- Gutschriften jeder Art durch AppArranger erfolgen immer in Form von AppArranger Credits und werden als solche im Billing Bereich der WebApp ausgewiesen.
- Zur Erhöhung von Buchungschancen seiner gegenüber den TERMINBUCHERN angebotenen Dienstleistungen hat der TERMINANBIETER die Möglichkeit, gegenüber AppArranger einen Gebotspreis für eine mögliche Terminbuchung zu setzen. Durch die Abgabe eines Gebotes ist es einem TERMINANBIETER möglich, in den Suchergebnissen der Kategorie der von ihm angebotenen Dienstleistungen eine höhere Sichtbarkeit zu erreichen und damit die Wahrscheinlichkeit einer Terminbuchung durch einen TERMINBUCHER, welcher auf der Suche nach einem TERMINANBIETER der von ihm gewünschten Kategorie von Dienstleistungen ist, zu erhöhen.. Im Falle einer Terminbuchung durch ein abgegebenes Gebot wird der entsprechende Gebotspreis (der jeweils immer über dem Preis von CHF 1.- / EUR 1.- liegen muss) in der monatlichen Abrechnung durch AppArranger zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Der Ankauf von Credits und die entsprechenden Konditionen sind jeweils den aktuellen Angaben der WebApp zu entnehmen.
7. Nutzungsbeschränkungen
Der KUNDE ist verpflichtet, im Rahmen der Geschäftsbeziehung wahrheitsgemässe, umfassende und korrekte Angaben zu machen und die spezifischen Informationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Der KUNDE hat alle Daten vertraulich zu behandeln (dies gilt insbesondere für Log-in-Daten und Passwörter). Hat der KUNDE den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte, so hat er AppArranger davon unverzüglich zu unterrichten.
Der KUNDE hat alle Handlungen zu unterlassen, die die technische Funktionsfähigkeit der SOFTWARE gefährden oder beeinträchtigen können (einschließlich Cyber-Attacken). Ein solches Verhalten wird strafrechtlich verfolgt.
Der TERMINANBIETER hat angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die SOFTWARE vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und seine Mitarbeiter oder arbeitnehmerähnliche Personen auf etwaige Massnahmen hinzuweisen bzw. diese zu schulen.
Der KUNDE ist dafür verantwortlich, die notwendige Infrastruktur einzurichten, um den bestimmungsgemässen Betrieb der SOFTWARE zu gewährleisten. AppArranger ist nicht verpflichtet, diesbezüglich weitere Informationen oder Instruktionen zu erteilen.
8. Urheberrechte
AppArranger überlässt dem KUNDEN die SOFTWARE nicht-exklusiv und zeitlich, inhaltlich und örtlich begrenzt für den Zweck der Vertragsbeziehung. Das ausschliessliche Recht zur Nutzung und Verwertung der SOFTWARE verbleibt in jedem Fall bei AppArranger.
Der KUNDE darf die SOFTWARE ausschliesslich für die von AppArranger vorgesehenen Zwecke nutzen.
Eine Unterlizenzierung oder Weiterlizenzierung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von AppArranger zulässig. Ein Weiterverkauf der SOFTWARE bedarf ebenfalls einer ausdrücklichen Zustimmung von AppArranger.
Kennzeichnungen der SOFTWARE, insbesondere Copyright-Vermerke, Markenzeichen, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
9. Audit-Recht gegenüber TERMINANBIETER
AppArranger ist berechtigt, vom TERMINANBIETER einen Nachweis zu verlangen, dass die SOFTWARE bestimmungsgemäss verwendet wird. Etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Nutzung der SOFTWARE sind richtig und wahrheitsgemäss zu beantworten.
AppArranger ist berechtigt, die bestimmungs- und lizenzkonforme Nutzung der SOFTWARE durch den TERMINANBIETER jederzeit nach einer Voranmeldefrist von mindestens 14 Tagen vor Ort zu überprüfen (Lizenzaudit). AppArranger kann sich dabei der Hilfe eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts bedienen. AppArranger wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Datenschutzinteressen des KUNDEN so gut wie möglich wahren. Das Lizenzaudit wird während der üblichen Geschäftszeiten unter Wahrung der betrieblichen Tätigkeit des KUNDEN durchgeführt. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten sind von jeder Partei zu tragen. Der TERMINANBIETER ist verpflichtet, AppArranger die für diese Zwecke erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und im Rahmen des Lizenzaudits mit AppArranger zu kooperieren. Andernfalls ist AppArranger unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche berechtigt, seine Leistungen zurückzuhalten bzw. fristlos mit sofortiger Wirkung dauerhaft einzustellen.
10. Einschränkung der Verpflichtung gegenüber TERMINBUCHERN
Da für TERMINBUCHER keine kostenpflichtige Version geschuldet ist, ist AppArranger in keiner Weise verpflichtet, die SOFTWARE zur Verfügung zu stellen. AppArranger behält sich das Recht vor, die SOFTWARE ohne Vorankündigung einzustellen. Die Herausgabe des Quellcodes, von Benutzerhandbüchern oder Support wird ausdrücklich nicht geschuldet.
11. Adaptionswünsche
Der TERMINANBIETER ist berechtigt, Änderungen an der SOFTWARE vorzuschlagen, welche AppArranger wohlwollend prüfen wird. AppArranger ist aber nicht verpflichtet, diesen Änderungswünschen nachzukommen.
12. Haftung und Gewährleistung
AppArranger weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so herzustellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei funktioniert. Gegenstand dieses Vertrages ist daher nur eine Software, die im Wesentlichen gemäss den Instruktionen (Programmbeschreibung, Bedienungsanleitung) und den kommunizierten Systemanforderungen (kompatible und vorausgesetzte Hard- und Software) arbeitet.
AppArranger schliesst jede Haftung und Gewährleistung der SOFTWARE und der damit erzielten Resultate aus. Die Eignung der SOFTWARE für einen bestimmten Verwendungszweck und die Kompatibilität mit anderer Soft- und Hardware wird nicht zugesichert.
AppArranger ist insbesondere nicht für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen oder von Daten oder anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung der SOFTWARE oder der Unfähigkeit, die SOFTWARE bestimmungsgemäss zu benutzen, entstehen. In jedem Fall ist die Haftung auf den Betrag, den der KUNDE für die Lizenz tatsächlich bezahlt hat, beschränkt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch AppArranger verursacht wurden.
Da keine kostenpflichtige Version der Mobile App für TERMINBUCHER geschuldet ist, sind sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen AppArranger in vollem Umfang ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen Schädigung.
13. Schad- und Klagloserklärung
Wird AppArranger von einem Dritten wegen der rechtswidrigen Verwendung der SOFTWARE durch den KUNDEN in Anspruch genommen, ist der KUNDE verpflichtet, AppArranger schad- und klaglos zu halten.
14. Änderung dieser Nutzungsbedingungen
AppArranger ist berechtigt, diese NUTZUNGSBEDINGUNGEN jederzeit zu ändern. AppArranger wird den KUNDEN über solche Änderungen durch Übersendung bzw. Zurverfügungstellung der geänderten NUTZUNGSBEDINGUNGEN an die zuletzt vom KUNDEN mitgeteilten Kontaktdaten informieren. Der KUNDE hat das Recht, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der KUNDE nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung über die Änderungen, ist von einer stillschweigenden Zustimmung zu den geänderten NUTZUNGSBEDINGUNGEN auszugehen.
15. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Die Weitergabe von Daten und Informationen an einen bestimmten Geschäftspartner ist nur in dem Umfang zulässig, der für die Erfüllung der vertraglichen NUTZUNGSBEDINGUNGEN erforderlich ist (vgl. Art 6 (1) lit b DSGVO). Im Übrigen verpflichten sich AppArranger und der KUNDE gegenseitig zur Geheimhaltung der ihnen aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangenden Angaben und Daten und beide Parteien sind insbesondere zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Diese Geheimhaltungsverpflichtungen gehen auch über die vertragliche Vereinbarung hinaus. AppArranger und der TERMINANBIETER verpflichten sich ferner, ihre Mitarbeiter und Subunternehmer diesbezüglich zu informieren und zu unterweisen.
AppArranger weist darauf hin, dass Daten des KUNDEN zu Werbezwecken auf Grundlage berechtigter Interessen verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der KUNDE kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
Beide Parteien verpflichten sich weiters, gegenseitig bekannt gegebene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse angemessen zu schützen.
16. Referenzklausel
AppArranger ist berechtigt, auf die Beziehung zum KUNDEN als TERMINANBIETER durch einen Hinweis auf seiner Homepage und seinen Geschäftspapieren hinzuweisen. In diesem Zusammenhang ist AppArranger berechtigt, das Logo des KUNDEN als TERMINANBIETER zu verwenden.
17. Vertragsdauer
Die vertragliche Vereinbarung mit dem KUNDEN wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann jederzeit von beiden Parteien mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
18. Sperrung des Softwarezugangs
Hat AppArranger den begründeten Verdacht, dass der KUNDE die SOFTWARE in rechtswidriger Weise nutzt, ist AppArranger berechtigt, den Zugang zur SOFTWARE unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Ansprüche durch AppArranger bleibt von einer solchen Sperrung unberührt.
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diesem Vertragsverhältnis liegt schweizerisches Recht zugrunde und es gilt schweizerisches Recht als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie die Anwendung von Verweisungsnormen werden hiermit ausgeschlossen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, unter Vorbehalt der einschlägigen Konsumentenbestimmungen, der Sitz der AppArranger.
20. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser NUTZUNGSBEDINGUNGEN unanwendbar oder unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen beider Vertragsparteien in den aktuellen NUTZUNGSBEDINGUNGEN am nächsten kommt.